Verkehrswert Ermittlung, Gutachten & Vermessung von Bergschäden

Seien es Risse in den Wänden oder eklatane Absenkungen des Grundstücks - ohne fachkundige Experten steht der Immobilien-Besitzer oft vor einer scheinbar unlösbaren Aufgabe. Wir stehen Ihnen für Verkehrswertermittlung, Gutachten und Bergschadensregulierung als fachkundiger Partner zur Verfügung.


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Persönliche Beratung bei Bergschäden im Ruhrgebiet & Saarland Sachverständigenbüro

Gern führen wir auch bei Ihnen eine kostenfreie und professionelle Prüfung Ihrer Bergschadensersatzansprüche durch. Unser Herz schlägt für den Eigentümer! Wir vertreten die Interessen des Eigentümers auf Kosten des Schadenverursachers.
- Was sind Anzeichen für Bergschäden?
- Wie werden Bergschäden reguliert?
- Schieflage - was heisst das?
- Wie wird eine Schieflage ermittelt?
- Steinkohlebergbau - Achtung Verjährung!
- Braunkohle-Abbau - wie entstehen die Schäden?
- Salzbergbau - Absenkungen durch Tiefenbergbau
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Schäden, die durch den Bergbau, den Braunkohleabbau oder den Salzbergbau verursacht werden können sind vielfältig. Seien es Risse in den Wänden oder eklatane Absenkungen des Grundstücks - ohne fachkundige Experten steht der Immobilienbesitzer oft vor einer scheinbar unlösbaren Aufgabe.


FAQ | Häufige Fragen


Unter Bergschäden versteht man Schäden an Gebäuden, die durch bergbauliche Tätigkeiten – meist unterirdischen Abbau von Rohstoffen – verursacht werden. Durch Hohlräume im Untergrund kann es zu Senkungen, Rissen im Mauerwerk, Schiefstellungen oder Verformungen kommen. Besonders betroffen sind Regionen mit ehemaligem oder aktivem Steinkohle- oder Erzbergbau.

Der Verkehrswert einer Immobilie ist der am Wertermittlungsstichtag erzielbare Marktwert. Er entspricht dem Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. Grundlage sind rechtliche Gegebenheiten, tatsächliche Eigenschaften, Lage, Zustand sowie Angebot und Nachfrage.

Ein Gutachten wird nach strukturierter fachlicher Prüfung erstellt. Zunächst erfolgen Auftragsklärung und Zieldefinition, anschließend die Objektbesichtigung mit Aufnahme aller relevanten Daten. Es folgt die Auswertung von Unterlagen (Pläne, Grundbuch, Baubeschreibung) sowie Markt- und Standortanalyse. Danach wird ein geeignetes Bewertungsverfahren angewendet, die Ergebnisse nachvollziehbar begründet und abschließend schriftlich dokumentiert.

Gern führen wir auch bei Ihnen eine kostenfreie und professionelle Prüfung Ihrer Bergschadensersatzansprüche durch. Unser Herz schlägt für den Eigentümer! Wir vertreten die Interessen des Eigentümers auf Kosten des Schadenverursachers. Folgende Schritte begleiten wir dabei auf dem Weg zur Schadensregulierung:

Als Sachverständiger arbeiten wir unabhängig, weisungsfrei und fachlich fundiert. Die Aufgabe ist es, Sachverhalte objektiv zu prüfen, zu bewerten und nachvollziehbar darzustellen. Dazu gehören Ortsbesichtigungen, Beweissicherung, Analyse von Unterlagen, Anwendung anerkannter Methoden sowie die verständliche Dokumentation der Ergebnisse. Er dient Gerichten, Behörden, Unternehmen oder Privatpersonen als neutrale Entscheidungsgrundlage.

- 3-jährige Verjährungsfrist ab Kenntnis des Schadens
- z.B. 10-jährige Verjährungsfrist ab Entstehung des Schadens
- z.B. 30-jähige Verjährungsfrist ab Einstellung es Abbaus (+ 4 Jahre Karenz)

Kontaktieren Sie unser Sachverständigenbüro per Telefon oder E-Mail um einen ersten Termin zu vereinbaren.

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Sachverständigenbüro von Bormann im Ruhrgebiet ist Ihr Experte für Bergschäden und Verkehrswert-Ermittlung von Immobilien, Grundstücken und Gewerbeeinheiten. Probleme mit Schieflage, Bergbauschäden, Grubenwasserhaltung? Wir sind Ihr Partner.