Ab welcher Abweichung redet man von "Schieflage"?
Eine schieflagenbedingte Entschädigung erfolgt bereits ab einer gemittelten
Schieflage von 2 mm pro Meter, die der Laie in der Regel gar nicht bemerkt -
merkliche Schieflagen beginnen erst ab ca. 5 mm. Ab ca. 25 mm steht dem Eigentümer seitens des Schadensverursachers (Bergbaugesellschaft) sogar eine Haushebung zu, sofern dies technisch möglich ist.
Wie wird die Schieflage ermittelt?
Es gibt zwei Möglichkeiten eine Schieflage zu vermessen:
- Von innen auf 2 Ebenen mit Hilfe einer Schlauchwage oder
- Von außen die am Haus vorhandenen Messpunkte/Bolzen mit Hilfe eines Nivelliers
Anschließend wird die Messung im Büro gezeichnet und ausgewertet. Bei einer entschädigungspflichtigen Schieflage oder Zunahme ab 2 mm pro Meter wird eine Minderwertberechnung - die sich am Bauwert des Gebäudes orientiert - durchgeführt. Auf Grundlage der Minderwertberechnung erfolg ein Angebot auf finanzielle Entschädigung seitens des Schadenverursachers. Im gleichen Zuge werden auch unsere Kosten übernommen.
Zusammenfassend können wir Ihnen raten, eine Vermessung durchführen zu lassen, wenn Ihre Besitzung in einem Abbaugebiet liegt. In der Regel liegt dort die Schieflage zu 90 % über 2mm pro Meter. Sobald wir alle Altunterlagen zum Objekt geprüft haben, ermitteln wir die Schieflage Ihres Hauses.
Auch empfehlen wir die Messung im Zuge einer Zustandsfeststellung für die Zukunft, wenn z.B. Grubenwasserpumpen angestellt werden und dadurch neue Schäden drohen können.
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